Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet

Führerscheinklassen

Neue Führerscheinklassen sind jetzt gültig

Befristung des Führerscheins

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet. Nach Ablauf der 15 Jahre werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung verbunden sein, sondern geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit. Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen – bisher unbefristet – ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden.

Einführung der Klasse AM

Die Klasse AM ist als neue Führerscheinklasse u.a. für Kleinkrafträder eingeführt worden. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren bzw. 4 kW Leistung bei Elektromotoren. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M oder S.

Änderungen in der Klasse A1

Die für dich wichtigsten Änderungen betreffen die Klasse A1. Die bisherige Definition der Klasse A1 – Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW – ist ergänzt worden. Bei der nach dem 19.01.2013 erworbenen Klasse A1 muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden.Beispiel: Fährst du ein Motorrad mit 100 kg Gewicht, darf seine Leistung höchstens 10 kW betragen. Leichtkrafträder vor dem 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden ohne das neue Merkmal zu beachten. Wer die Klasse A1 noch vor dem Stichtag erworben hat, muss das Merkmal nicht beachten. Die bisherige Begrenzung von maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige entfällt. Übrigens gilt das seit dem 19.1.2013 für dich auch, wenn du vor dem Stichtag die Klasse A1

Neue Klasse A2 und A

Die Beschränkung der Motorradleistung wurde bisher in der Klasse A durch den sogenannten „Stufenführerschein“ geregelt. In den ersten zwei Jahren nach Führerscheinerwerb der Klasse A durfte der frischgebackene Motorradfahrer lediglich Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren. Nur für Personen, die bei Führerscheinerwerb bereits 25 Jahren alt waren, galt diese 2 jährige Stufenbeschränkung nicht (Direkteinstieg).

Jetzt ist eine neue leistungsbeschränkte Motorradklasse (A2) eingeführt worden, für alle, die im Alter von 18-23 ihren Führerschein machen. Die neue Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Die neue Klasse A2 berechtigt nach Ablauf von zwei Jahren nicht automatisch zum Fahren von Motorrädern der Klasse A, wie der bisherige Stufenführerschein. Um anschließend Motorräder der Klasse A fahren zu dürfen musst du eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule absolvieren und eine praktische Prüfung ablegen. Der Direkteinstieg in Klasse A ist dir seit dem 19.1.2013 jedoch schon ab 24 Jahren möglich.

Wer noch nach der alten Regelung (also bis zum 18.1.2013) den Führerschein bekommen hat und Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) ist, darf seit 19.01.2013 die leistungsstärkeren Krafträder der neuen Klasse A2 und – nach Ablauf von zwei Jahren gemäß Stufenführerschein – automatisch Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.

Stufen der Zweiradklassen

Wenn du jetzt (seit dem 19.1.2013) den Führerschein in einer weniger starken Leistungsklasse machst, erhältst du etwas leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse, musst jedoch in jedem Fall nach zwei Jahren Vorbesitz eine Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule absolvieren.

Beispiele:
Wenn du zwei Jahre in der Klasse A1 gefahren bist, musst du für den Zugang zur Klasse A2 -nach der Prüfungsvorbereitung in einer Fahrschule für die Klasse A2- nur noch eine praktische aber keine theoretische Prüfung ablegen. Das gilt für dich auch, wenn du Inhaber einer alten Klasse A1 (erworben vor dem 19.1.2013) bist.

Auch wenn du dann von deiner Fahrerlaubnis der Klasse A2 nach zwei Jahren auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchtest, benötigst du nach einer entsprechenden Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule der Klasse A nur noch eine praktische Prüfung, keine weitere theoretische mehr.

Hast du das Mindestalter für die nächst höhere Klasse jedoch schon früher erreicht und möchtest du die nächste Klasse bereits nach weniger als zwei Jahren erwerben, reicht dafür die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nicht. Dann ist eine komplette theoretische und praktische Ausbildung für die nächsthöhere Klasse nötig, wobei dir durch den Vorbesitz der leistungsschwächeren Klasse die Ausbildungszeiten verkürzt werden.

Beispiel:
Du machst den Führerschein der Klasse A1 mit 17 Jahren und möchtest schon nach einem Jahr -also mit 18- auf A2 umsteigen. Jetzt benötigst du erneut eine komplette theoretische und praktische, jedoch verkürzte Ausbildung.

Führerschein Klasse B
Kraftwagen bis 3.500 kg zG und max. 9 Plätzen (einschließlich Fahrer)
Mindestalter: 18, 17 (Begeleitetes Fahren)
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Folgende Anhänger dürfen gezogen werden:
Anhänger bis 750 kg zG
Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg

Führerschein Klasse B 96
Mindestalter: 18
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer ist als 3.500 kg aber nicht größer als 4.250 kg.

Führerschein Klasse BE
Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

 

Kontakt

Fahrschule Bergheim
Jochen Bergheim
Maarweg 3
53123 Bonn-Duisdorf

Tel.: 0228 / 61 44 11
Mobil: 0178 / 47 90 499
E-Mail: jochen@fahrschule-bergheim.de

Anmeldezeiten

Mo – Do 17:00 – 19:00
Fr 14:30 – 16:00

Nach telefonischer Absprache natürlich auch zu anderen Zeiten möglich